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Die Abklärung der auffälligen Befunde aus dem zytologiebasierten und kombinierten Screening soll nach den vorgegebenen Algorithmen durchgeführt werden, da diese auf der zurzeit bestverfügbaren Evidenz beruhen. Der vorgegebene Abklärungsalgorithmus ersetzt nicht die ärztliche Entscheidung im Einzelfall. In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann daher von den vorgegebenen Algorithmen abgewichen werden, beispielsweise bei klinischen Auffälligkeiten, Vorbefunden an der Zervix, Schwangerschaft.
Die Algorithmen beinhalten die Zytologie, den HPV-